| Der Internet-Vertrag |
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Musik im Internet bedarf genauer
Rechtsübertragungen. Der Komponist, Textdichter, Bearbeiter oder deren
Vertreter, der Musikverlag, der Produzent, Musiker oder
Interpretations-Künstler (Sänger-in) bleiben vorerst Eigentümer
der Werke.
Sind Sie alles in eigener Regie - umso besser - Sie
können sofort entscheiden und sind nicht von Dritten abhängig. Aber
auch hier sollten Sie sich auskennen, sonst wird Ihre Musik "ausgeschlachtet"
und Sie merken es nicht.
Der VDM erklärt Ihnen wie Sie Ihre Rechte
deutlich machen, auch wenn Sie keiner Urheberrechtsgesellschaft angehören,
so müssen Sie die Wahrung Ihres geistigen Eigentums durchsetzen.
Wenn Sie Ihre eigene Musik und Produktion kostenlos anbieten, sollten
Sie sich Ihre Rechte wahren und jederzeit ändern können. Auch bei
Urheberrechtsgesellschaften sollten Sie nicht alles unterschreiben. Im Internet
haben Sie erstmals die Möglichkeit sich Ihren eigenen Freiraum zu schaffen
und selber ein Inkasso durchzuführen, was bei anderen Nutzungsarten nur
schwer möglich ist.
Geben Sie diesen Freiraum ab, spielen Sie
unter Umständen cleveren Kollegen das Geld in die Tasche. Schaffen Sie
klare Verhältnisse! Unterschreiben Sie nichts was Sie nicht verstehen!
Egal bei wem.
Besonders GEMA-Mitglieder werden von uns gut beraten. Im
Internet ist der VDM seit 1995 ein Vorläufer.
Der Verband
Deutscher Musikschaffender (VDM) hilft seinen Mitgliedern weiter.
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| So
erreichen Sie uns! |
Wollen Sie mehr über
den VDM und seine Leistungen wissen?
Ansprechpartner:
Heide Arras-Starkens
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Postanschrift:
Verband Deutscher
Musikschaffender (VDM)
Josefsallee 12
52078 Aachen |
Unverbindliche
und kostenlose
Informationen zur Mitgliedschaft
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VDM-Team
- Foto
Das VDM-Team besteht aus Experten für Musikschaffende, Tonträgerhersteller,
Urheber, Musikverlag, Manager, Linzenzierungen, Musikrechte,
Logistik, Film, Internet, Print, Betriebswirtschaft, Vertrieb
und Medien
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