| Preise und Bedingungen | ![]() |
| Sehr geehrte Damen und Herren, der Verband der Deutschen Discotheken-Unternehmer (DDU) besteht seit 1970 und befasst sich mit den neuesten Trends der Unterhaltungsbranche. Die DDU hat inzwischen mit der GEMA den gleichen Tarifvertrag für Discotheken abschließen können wie der Gaststättenverband. Die Berechtigten der DDU zahlen einmal jährlich EUR 150,00 plus z.Zt. gültige MwSt. Unternehmer die mehrere Betriebe führen, haben zusätzlich den Vorteil nur einmal pro Jahr die DDU-Beitrag zu bezahlen und genießen trotzdem alle Preisvorteile. Wir klären Sie über die GEMA auf! Der Discotheken-Markt ist sehr schnell geworden. Jedes halbe Jahr sollten Sie Ihr Betriebskonzept überdenken. Der Vorsprung macht es aus. Wir sind als Ihr Ansprechpartner für Sie da und arbeiten unabhängig und das für weniger als 50 Cent pro Tag. Sollten Sie dann doch einmal kündigen wollen, was wir sehr bedauern würden, ist dies aber kein Problem. Sie können jederzeit und fristlos kündigen, sogar per Telefon. Wir bestätigen Ihre Kündigung dann per Fax damit Sie etwas 'in der Hand' haben. Es besteht also kein Risiko für Sie! Mit der Kündigung verfallen dann verständlicherweise auch alle Leistungen der DDU. Wir hoffen aber, dass unsere Leistungen Sie überzeugen werden. Bedingungen zur Mitgliedschaft in der DDU: Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulares melden Sie sich als DDU-Mitglied an und erklären sich mit folgenden Bedingungen einverstanden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 150,00 + z.Z. gültige MwSt. pro Jahr. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen erfolgen. Beiträge werden nur bei Kündigung unsererseits, für die noch verbleibende Vertragslaufzeit, zurück erstattet. Für Ihre Kündigung reicht ein Telefonanruf, den wir Ihnen jedoch schriftlich bestätigen müssen. Nach Kündigung entfallen sämtliche DDU-Leistungen und damit verbundene Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung. Mitgliedsbeiträge sind sofort und ohne Abzug zu entrichten. Die Nichtentrichtung des Mitgliedsbeitrages wird rückwirkend als Kündigung gewertet. Ab dem Tag des Beitragseingangs auf unser Konto sind Sie berechtigtes DDU-Mitglied. Sie erhalten danach Ihre Zugangsdaten zum Mitgliederzentrum im Internet. Die DDU-Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar. Kennwörter sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Deutschen Discotheken-Unternehmer sind kein Verein sondern ein Einzelunternehmen, rechtmäßig vertreten von der Firma Udo Starkens. |
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